Allgemeine Geschäftsbedingungen
zur Vermietung einer Fotobox/Eventzubehör durch Gams.Event.
§1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Das Vertragsverhältnis wird Christian Gams, Alte Gärtnerei 4 in 88097 Eriskirch (nachfolgend Vermieter genannt) geschlossen.
(2) Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich unter Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande.
(3) Anderslautende oder ergänzende, allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, sofern dies nicht explizit, schriftlich vereinbart wird.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Kunden kommt bei schriftlicher Annahme des Angebots des Vermieters durch den Kunden zustande. Vom Vermieter erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von zwei Wochen und sind unverbindlich und kostenfrei.
(2) Inhalt des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox inklusive vereinbartem Zubehör (im Nachfolgenden lediglich “Fotobox” genannt) gegen die Zahlung eines Mietpreises.
(3) Die Höhe des Mietpreises wird in dem Vertrag zugrundeliegenden Angebot festgelegt.
(4) Die Mietdauer beträgt, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, 1 Tag.
§3 Widerrufsrecht
(1) Nach Vertragsabschluss hat der Kunde ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit kann der Kunde schriftlich ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
(2) Das Widerrufsrecht endet vorzeitig mit Beginn der Erbringung der Leistung, falls die Leistung (ganz oder teilweise) auf Wunsch des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist erbracht werden soll.
§4 Stornierung
(1) Maßgeblich für die Stornierung ist der 1. Tag des im Vertrag vereinbarten Leistungszeitraums (nachfolgend Veranstaltungstag genannt)
(2) Dem Kunden wird eine kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag gewährt.
(3) Bei einer Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des vereinbarten Mietpreises fällig.
(4) Eine Stornierung ist bis maximal 1 Tag vor dem Veranstaltungstag möglich.
(5) Wurde die Erstellung eines individuellen Drucklayouts vereinbart und zum Zeitpunkt der Stornierung bereits mit der Erstellung des individuellen Drucklayouts begonnen, fallen unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung zusätzliche Stornierungsgebühren i.H.v. 30,00€ an.
§5 Leistungsumfang
(1) Im Rahmen der Vermietung wird dem Kunden eine Fotobox für die Mietdauer überlassen.
(2) Sofern vereinbart wird ein Fotodrucker inklusive Printmedien (Farbband und Fotopapier) mitgeliefert.
(3) Nach Ende der Mietdauer werden dem Kunden alle Fotos via Downloadlink bereitgestellt.
(4) Weiteres Zubehör (wie beispielsweise ein Hintergrundsystem mit Leinwand, Fotoutensilien, zusätzliche Beleuchtung) und weitere Dienstleistungen (wie beispielsweise die Erstellung eines individuellen Drucklayouts) werden individuell vereinbart. Eine eventuelle zusätzliche Gebühr hierfür wird, wie im Angebot ausgewiesen berechnet.
§6 Unvollständige Leistungserbringung
(1) Die volle Funktionsfähigkeit wird unmittelbar vor jeder Veranstaltung geprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aufgrund eines technischen Defekts eines Einzelteils zu einem Ausfall des Gesamtsystems kommt. Im Falle einer resultierenden unvollständigen Leistungserbringung beschränkt sich der Haftungsanspruch auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises. Darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
(2) Sämtliche Haftungsverpflichtungen des Vermieters entfallen, sofern der Ausfall durch den Kunden selbst oder eine Dritte Person verursacht wurden.
§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle vom Vermieter vermieteten Gegenstände verbleiben Eigentum des Vermieters.
(2) Die zum Fotodrucker mitgelieferten Printmedien bleiben Eigentum des Vermieters sofern diese nicht genutzt wurden. Diese gehen erst mit erfolgtem Ausdruck in das Eigentum des Kunden über.
(3) Der USB-Stick, auf welchem sämtliche Fotos nach Ende des Mietzeitraums an den Kunden übergeben werden, geht mit Erhalt in das Eigentum des Kunden über.
(4) Sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte der Fotos bleiben beim Kunden.
(5) Das uneingeschränkte Urheberrecht an dem verwendeten Drucklayout verbleibt beim Vermieter, sofern dieses vom Vermieter erstellt wurde.
§8 Datenschutz
(1) Die Fotos werden vom internen Speicher der Fotobox gelöscht, sobald diese nach Ende des Mietzeitraums auf den USB-Stick kopiert wurden. Zusätzlich wird eine Kopie der Fotos auf einem lokalen Datenträger des Vermieters gespeichert bis der Kunde den Erhalt des USB-Sticks bestätigt. Der Kunde erklärt sich im Rahmen dieser AGB mit dieser Form der Datenverarbeitung einverstanden.
§9 Pflichten des Kunden
(1) Die Fotobox darf nur in einem wettergeschützten Bereich eingesetzt werden.
(2) Sollte die Fotobox unbeaufsichtigt sein, muss diese vor Zugriff durch Unbefugte geschützt werden.
(3) Die Aufstellfläche muss eine Grundfläche von mindestens 3,5m x 4m aufweisen.
(4) Die Raumhöhe im Bereich der Aufstellfläche muss mindestens 2m betragen.
(5) Unterliegt die Aufstellfläche starken Schwankungen der Beleuchtung (z.B. Sonneneinstrahlung) kann eine Fehlfunktion der Fotobox oder eine verminderte Qualität der Fotos nicht ausgeschlossen werden.
(6) Die Fotobox darf am Aufstellort kein Hindernis darstellen, in einem Durchgangsweg stehen oder einen Notausgang blockieren.
(7) Wurde der Aufbau durch den Vermieter übernommen, darf die Fotobox nicht ohne explizite Zustimmung des Vermieters umgestellt oder abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden.
(8) Die Weitergabe der Fotobox an Dritte ist nicht gestattet.
(9) Nach Ende der Veranstaltung muss die Fotobox ausgeschaltet (stromlos gemacht) werden, um Schäden zu vermeiden.
(10) Der Mieter stellt sicher, dass durch Fotos, welche mit der Fotobox erstellt wurden, keine Persönlichkeitsrechte Anderer verletzt werden. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
§10 Verlust/Beschädigung
(1) Der Kunde haftet vom Zeitpunkt des Aufbaus/Lieferung der Fotobox bis zum Abbau/Abholung der Fotobox für alle durch ihn selbst, seine Gäste oder Dritte entstandene Schäden bis zu einer Summe von maximal 250,00€. Entscheidend sind die Reparaturkosten, falls eine Reparatur möglich ist. Andernfalls gelten die Wiederbeschaffungskosten.
(2) Kommen Mietgegenstände vom Zeitpunkt des Aufbaus/Lieferung der Fotobox bis zum Abbau/Abholung der Fotobox in Gänze oder teilweise abhanden haftet der Kunde bis zu einer Gesamtsumme von 250,00€. Entscheidend sind hierbei die Wiederbeschaffungskosten.
(3) Der Kunde haftet nicht für Schäden, die offensichtlich durch höhere Gewalt oder altersbedingten Verschleiß hervorgerufen wurden.